Website-Nutzungsbedingungen

Die hierin enthaltenen Zeichnungen und Dateien sind Eigentum von PREDL und unterliegen dem Copyright von PREDL. Diese Zeichnungen und Dateien sind ausschließlich für den Gebrauch von PREDL-Kunden und -Ingenieuren bestimmt. Jede andere Verwendung muss von PREDL schriftlich genehmigt werden. Jede Zeichnung, die von dieser Website heruntergeladen wird, dient nur zu Referenzzwecken und darf ohne Genehmigung von PREDL in keiner Weise von ihrer ursprünglichen Form abgewandelt werden.

Um die Informationen auf dem neuesten Stand zu halten, kann diese Website ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Dementsprechend sollten Kunden und Ingenieure Zeichnungen nach Bedarf herunterladen und nicht auf frühere Downloads verweisen. Obwohl wir uns bemühen, den Inhalt dieser Website und die darin enthaltenen Zeichnungen aussagekräftig und genau zu gestalten, besteht die Möglichkeit von Fehlern und Auslassungen. Aufgrund der möglichen Fehler, die sich aus der dynamischen Natur unserer Branche ergeben, übernimmt PREDL keine Garantie für die Richtigkeit der auf dieser Website enthaltenen Informationen. Bitte wenden Sie sich an einen PREDL-Vertriebsmitarbeiter, um die Konstruktionsmaße zu bestätigen.

 

1. ALLGEMEINES 

Nachstehende Lieferbedingungen gelten für alle, auch zukünftige Verträge und Lieferungen.
Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme der gelieferten Ware erklärt sich der Besteller mit diesen Lieferbedingungen einverstanden. Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Aus tatsächlich von uns im Laufe einer Geschäftsverbindung geübten entgegenkommenden abweichenden Geschäftsabwicklung kann der Käufer keinerlei Rechte auf Änderung der nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen herleiten oder gleiche Handhabung auch für andere Fälle beanspruchen.




2. ANGEBOTE / PREISE / LIEFERZEITEN

Alle Angebote sind freibleibend. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk. Für Aufträge ohne Preisvereinbarung gelten unsere am Liefertag gültigen Listenpreise. Falls bis zum Liefertag Änderungen der Preisgrundlagen eintreten (z.B. Lohnerhöhungen, Preiserhöhungen für Grundstoffe etc.) behalten wir uns - soweit gesetzlich zulässig - eine entsprechende Anpassung unserer Preise vor. Lieferfristen sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Die Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten. Ereignisse höherer Gewalt sowie Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzug eines Vorlieferanten oder sonstige unvorhergesehene Umstände verlängern die Lieferzeit angemessen. Kommen wir in Lieferverzug, kann der Besteller nach  Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist vom nichterfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Bereits erfolgte Teillieferungen sind vom Rücktritt ausgeschlossen, es sei denn, sie bleiben für den Besteller unverwendbar. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.  Die Lieferung selbst erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Bestellers. 
 



3. BESTELLUNGEN

Für die schnelle Abwicklung der Aufträge werden telefonische Bestellungen gerne entgegengenommen, jedoch ersuchen wir unsere Kunden höflichst, diese schriftlich bzw. per Telefax nachzureichen, um eventuelle Übermittlungsfehler korrigieren zu können. Ohne schriftliche Bestellung kann von uns keine Gewähr für die Richtigkeit der Ausführung übernommen werden, auf dieser Ursache beruhende eventuelle Falsch- oder Fehllieferungen gehen zulasten des Kunden und begründen keinerlei Schadensersatzpflicht unsererseits. 
  



4. MÄNGEL AN DER WARE

Bei Warenübernahme durch den Besteller ist eine genaue Kontrolle durchzuführen, und zwar insbesondere auf:
-    Transportschäden
-    Richtigkeit der Muffe für den Rohranschluss (dabei ist auch zu vergleichen: Rohrhersteller/ dazu passende Muffe!)
-    Nennweite des PREDL-Schachtbodens, Rohr- und Muffendurchmesser
-    Abwinkelung der Muffenanschlüsse
-    Gefälle des Gerinnes sowie der Muffenanschlüsse
-    korrekte Ausführung bestellter Sondertypen und –ausführungen
Äußerlich sichtbare Mängel können nur bei sofortiger schriftlicher Mängelrüge, versteckte Mängel nur bei schriftlicher Mängelanzeige innerhalb 8 Werktagen nach Lieferung anerkannt werden.Bei berechtigter fristgemäßer Beanstandung beheben wir den Mangel nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist kostenlos entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Statt dessen können wir dem Besteller in geeigneten Fällen auch den Minderwert angemessen vergüten. Kommen wir mit der Ersatzlieferung oder Nachbesserung in Verzug, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, nachdem eine von ihm gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos verlaufen ist. Sonstige Ansprüche des Bestellers sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.  Ebenfalls vom Schadensersatz ausgeschlossen sind Ansprüche, welche durch Nichtbeachtung unserer Verarbeitungshinweise - insbesondere dem Abstützen der Gerinne und Muffen durch geeignete Stützscheiben vor dem Betonieren (gleiches gilt für die aufgehende Muffe, wenn GFK-Schachtrohre aufgesetzt werden) entstanden sind. Entsprechende Maße für Stützscheiben sind im Werk Bönitz zu erfragen.
 



5. EIGENTUMSVORBEHALT

Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Eine Be- oder Weiterverarbeitung unseres Vorbehaltseigentumes erfolgt in unserem Auftrag, wir erwerben unentgeltlich Eigentum an der neuen Sache. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt, verarbeitet oder verbunden, so tritt der Besteller im Verhältnis zum Fakturenwert unserer Rechnungen schon jetzt ein Eigentums- bzw. Miteigentumsrecht an dem vermischten Gegenstand ab, und zwar sowohl an den Zwischen- als auch an den Enderzeugnissen, und verwahrt den Gegenstand mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns. Sicherungsübereignung und Verpfändung der Vorbehaltsware sind dem Besteller nicht gestattet. Von einer Pfändung oder einem sonstigem Zugriff Dritter auch auf abgetretene Forderungen hat uns der Besteller unverzüglich Mitteilung zu machen und unser Eigentumsrecht dem Dritten darzulegen. Die Kosten etwaiger Interventionen trägt der Besteller. Zur Sicherung unserer sämtlichen, auch zukünftig entstehenden Ansprüche aus der Geschäftsverbindung tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen mit Nebenrechten an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung und sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware, aus welchem Rechtsgrund auch immer, entstehen. Steht die Vorbehaltsware bei Weiterveräußerung oder Verwendung gem. Abs. 1 Satz 3 neben anderen Rechtsinhabern in unserem Miteigentum, so beschränkt sich diese Vorausabtretung auf den Rechnungswert unserer Vorbehaltsware. Der Besteller ist im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges berechtigt, die Vorbehaltsware zu veräußern und zu verwenden und daraus entstehende Forderungen einzuziehen. Falls der Besteller in Zahlungsverzug kommt oder unser Vorbehaltseigentum oder unsere Forderung gefährdet erscheint, können wir die Herausgabe der Vorbehaltsware vom Besteller verlangen und dieser ist zur Herausgabe verpflichtet. Wir sind befugt, die Vorbehaltsware selbst in Besitz zu nehmen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt  - soweit nicht das Abzahlungsgesetz gilt - kein Rücktritt vom Vertrage. Unter den vorgenannten Voraussetzungen sind wir zum Widerruf der Einziehungsbefugnis berechtigt. Im Falle des Widerrufs hat uns der Besteller auf Verlangen unverzüglich die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und uns die Unterlagen zugänglich zu machen. Wir sind berechtigt, den Schuldnern des Kunden die Abtretung anzuzeigen und Zahlung an uns zu verlangen. Übersteigt der Wert der vorstehenden Sicherungen den Fakturenwert unserer Rechnungen um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe übersteigender Sicherungen verpflichtet. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch als bei solchen ausländischen Empfängern der Ware anerkannt, in deren Ländern das Geltendmachen von Eigentumsvorbehalten nicht im Gesetz vorgesehen und/oder von öffentlicher Registrierung abhängig ist.




6. LIEFERVORBEHALT / RÜCKTRITTSRECHT / HAFTUNGSAUSSCHUSS

Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindern, sind wir berechtigt, unsere Forderungen sofort fällig zu stellen, vor Auslieferung Vorauszahlung oder Sicherheit zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen.  Unsere Haftung richtet sich auch außerhalb der Gewährleistung ausschließlich nach den vorstehend getroffenen Vereinbarungen. Alle dort nicht zugestandenen Ansprüche, auch Schadensersatzansprüche aus Verschuldenshaftung, gleich aus welchem Rechtsgrund sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.




7. WARENRÜCKSENDUNGEN

Bei Rücksendung von Waren, die nicht aufgrund unseres Verschuldens erfolgen, wird eine Gebühr von 10 % des Netto-Warenwertes, mindestens jedoch 15,- EUR berechnet, sofern die Rücksendung "frei Haus" angeliefert wird.




8. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Der Besteller ist nicht berechtigt, außer bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, bankübliche Kreditzinsen (mindestens 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank) sofort zu berechnen, ohne dass es besonderer Inverzugsetzung bedarf.  Wechsel nehmen wir nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarungen zahlungshalber an. Bei Wechselhergabe ist die Gewährung eines Skontoabzuges ausgeschlossen. Diskont, Spesen und Wechselsteuer gehen zulasten des Käufers und sind sofort zahlbar.
 



9. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten ist Bönitz. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag gilt - soweit der Besteller Vollkaufmann ist - 04924 Bad Liebenwerda als vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an seinem Wohnort zu verklagen. Ergänzend zu den Vertragsbestimmungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. 



10. GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN

Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag des Kaufes. Die Gewährleistung erstreckt sich auf alle Material-, Verarbeitungs- oder Konstruktionsfehler, für die uns nach unserer Feststellung ein Verschulden trifft. Nicht unter diese Gewährleistung fallen: natürlicher Verschleiß, Schaden durch unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Verarbeitung bzw. Veränderung der von uns gelieferten Ware; insbesondere durch Nichtbeachtung unserer Verarbeitungshinweise (vgl. Pkt. 4, letzter Absatz) entstandene Schäden. Gewähr leisten wir nach unserer Wahl, durch Nachbesserung oder Ersatz gleichwertiger oder neuer Ware. Alle weitergehenden Ansprüche, auch aus Folgeschäden, sind ausgeschlossen, Gewährleistungen bewirken keine Veränderung der ursprünglichen Gewährleistungszeit. 
 



11. WIRKSAMKEITSKLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.  
 

 

PREDL® GmbH Mathias-Loi-Straße 1, 04924 Bönitz                              Stand Juni 2015